Wird gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu einem bestimmten Dokument verlangt, so müssen die für die Gesuchsbehandlung zuständigen Stellen eine Reihe von Punkten überprüfen, um festzustellen, ob das Dokument zugänglich gemacht werden kann oder nicht. In diesem Dokument sind diese Prüfpunkte in Form einer Checkliste zusammengestellt. Der Textteil enthält praktische Hinweise zu den einzelnen Punkten, die Informationen aus der Botschaft und den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf zusammenfassen.