Sie finden hier eine Auswahl an Artikeln des 11. Tätigkeitsberichts des EDÖB. Den vollständigen Text können sie als PDF-Dokument herunterladen oder aber beim Bundesamt für Bauten und Logistik bestellen. Informationen dazu finden Sie im Kästchen rechts auf dieser Seite.
Vorwort
Datenschutz in Zeiten des Umbruchs. Die weltweite Terrorangst, mit welcher die westliche Welt in Zukunft allem Anschein nach leben muss, setzt in allen Demokratien Prinzipien einer freiheitlichen Ordnung auf den Prüfstand. Dass der Geissel Terrorismus durch weltweite Zusammenarbeit und verstärkte Aufklärung begegnet werden muss, ist unbestritten. Weniger klar ist, was unter dem Titel Prävention in einer liberalen Demokratie zulässig ist.
Publikationsgesetz: Risiken und Probleme bei der Veröffentlichung von Personendaten im Internet
Im Rahmen einer Ämterkonsultation zum Publikationsgesetz wurden wir gebeten, uns zu den Risiken und Problemen zu äussern, wenn ein Bundesorgan Personendaten im Internet veröffentlicht. Die so publizierten Personendaten können mittels elektronischen Suchmaschinen weltweit und vor allem zeitlich uneingeschränkt (d.h. noch jahrelang) aufgefunden werden. Bevor ein Bundesorgan Daten von Bürgerinnen und Bürgern im Internet veröffentlicht, muss es grundsätzliche Überlegungen anstellen, denn gerade den Staat trifft eine besondere Pflicht, den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch jeder Person auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten einzuhalten.
Schutz des eigenen Computers
Der Einsatz des Computers für elektronische Post, E-Commerce und E-Banking oder für die Informationssuche ist heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die meisten Benutzer, die sich ins Internet begeben, sind sich jedoch nicht bewusst, dass dieser Vorgang die Sicherheit ihrer Installation und ihrer Daten gefährden kann. Das Risikopotenzial zu erkennen bedeutet den ersten Schritt hin zum Selbstschutz, der im Regelfall mit Gratis-Softwareprogrammen gewährleistet werden kann.
Veröffentlichung von Fotos und Namen bei elektronischen Zugangssystemen
Elektronische Zugangs- und Kontrollsysteme, wie sie etwa in Skigebieten oder sonstigen Sportanlagen eingesetzt werden, dürfen keine Daten wie Name oder Geburtsdatum auf einem allgemein ersichtlichen Monitor anzeigen. Wenn keine andere Kontrollmöglichkeit besteht, darf ausnahmsweise zur Überprüfung das Foto des rechtmässigen Inhabers eines Tickets angezeigt werden, allerdings nur in unmittelbarer Nähe des Kontrollpunktes.
Webcams datenschutzkonform betreiben
Webcams im Internet existieren seit Jahren und führen immer wieder zur Frage, ob sie datenschutzkonform sind. Kurz zusammengefasst gibt es zwei Möglichkeiten des legalen Einsatzes: Entweder sind die Kameras so positioniert bzw. konfiguriert, dass keine Personen erkennbar sind, oder die betroffenen Personen willigen ein, aufgenommen zu werden.
Neuorganisation und Neuausrichtung der Tätigkeiten
Wie bereits anlässlich der Vorstellung des 10. Tätigkeitsberichts angekündigt, haben wir unsere Tätigkeiten neu ausgerichtet und unser Sekretariat neu strukturiert mit dem Ziel, die Beratungs- und Aufsichtsaufgaben neu auszubalancieren. Das bessere Gleichgewicht soll einen « proaktiveren » Ansatz im Datenschutz erlauben und Kapazitäten für die Aufsichtstätigkeiten freisetzen.
Weiterführende Informationen
Dokument
Publikationen
Bestellung
Der Tätigkeitsbericht kann beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bestellt werden. Art. Nr. 410.011