Sie finden hier eine Auswahl an Artikeln des 4. Tätigkeitsberichts des EDÖB. Den vollständigen Text können sie als PDF-Dokument herunterladen oder aber beim Bundesamt für Bauten und Logistik bestellen. Informationen dazu finden Sie im Kästchen rechts auf dieser Seite.
Die Führung von Kreditprüfsystemen
Informationen über die Kreditwürdigkeit dürfen nicht mit einem Branchen-Indexverzeichnis verknüpft werden, damit sämtliche Personen on-line abgefragt werden können. Ein Kreditprüfsystem ist technisch so zu gestalten, dass Abfragen nur einzelfallweise möglich sind. Die Eingabe des Namens und/oder der Adresse sollten genügen, um die gewünschten Angaben zu erhalten. Ein Versand von Grobübersichten schlechter Zahler ist ebenfalls nicht erlaubt.
Weiterführende Informationen