9. Tätigkeitsbericht 2001/2002

Sie finden hier eine Auswahl an Artikeln des 9. Tätigkeitsberichts des EDÖB. Den vollständigen Text können sie als PDF-Dokument herunterladen oder aber beim Bundesamt für Bauten und Logistik bestellen. Informationen dazu finden Sie im Kästchen rechts auf dieser Seite.

Vorwort

Der 11. September veränderte die Diskussion zum Verhältnis zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz der Persönlichkeit schlagartig. Seitdem zwei Flugzeuge die beiden Tower des World Trade Center in New York in Schutt und Asche legten, ist die Diskussion nicht mehr abgeflaut. Weltweit steht Terrorismusbekämpfung und die Frage nach der öffentlichen Sicherheit zuoberst auf der Traktandenliste.

Guichet Virtuel

Trotz aller Unbestimmtheit der Bezeichnung e-Government können darunter die Transformationsprojekte in der Verwaltung zusammengefasst werden, deren Umsetzung einen signifikanten Informatikanteil beinhaltet. Auf Bundesebene sind aufgrund ihrer Sichtbarkeit insbesondere das Projekt des virtuellen Amtsschalters (Guichet Virtuel) sowie die Bestrebungen in Richtung elektronischer Stimmabgabe (Vote électronique) zu nennen. Beide verfolgen hochgesteckte Ziele und sind aus der Optik des Datenschutzes von Bedeutung.

Vote électronique

Der bundesrätliche "Bericht über den Vote électronique" vom 9. Januar 2002 definiert den Begriff vote électronique als die Vereinigung von drei recht unterschiedlichen Teilgebieten. Das erste, die Möglichkeit für Behörden, elektronische Wahl- und Abstimmungsinformation elektronisch zur Verfügung zu stellen, ist vom Prinzip her schon heute mehr oder weniger gegeben.

Der elektronische Arbeitsplatz

Zur Büroausstattung, die der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den Angestellten zur Verfügung stellt, gehört immer öfter auch ein elektronischer Office-Manager, der unter anderem aus E-Mail-Programm und elektronischem Terminplaner besteht. Angesichts der zahlreichen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Post wird diese in einem getrennten Kapitel behandelt.

Sinnvolle Benutzung des E-Mail

Zur Büroausstattung, die der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin den Angestellten zur Verfügung stellt, gehört in der Regel auch ein E-Mail-Programm, das manchmal in den Office-Manager integriert ist. E-Mails dienen zum Austausch von beruflichen oder manchmal auch privaten Informationen innerhalb des Unternehmens oder mit externen Kontakten. Dem Schutz der elektronischen Kommunikation ist daher besondere Aufmerksamkeit zu schenken, namentlich durch die Verwendung von Funktionen des E-Mail-Programms, die häufig nicht ausreichend bekannt sind und daher kaum eingesetzt werden.

Sicherheitsprobleme in drahtlosen lokalen und persönlichen Netzwerken

Wie bei jeder neuen Technologie bringt auch der Einzug der drahtlosen (wireless) lokalen und persönlichen Netzwerke eine ganze Reihe von datenschutzrechtlichen Problemen mit sich. Die "drahtlose" Kommunikation bietet diverse Vorteile, wie geringere Kabelinfrastruktur und grössere Mobilität der Benutzer, denen jedoch eine verstärkte Abhörgefahr der Kommunikation (über Funkfrequenzen) gegenüber steht.

Biometrische Identifizierung und die damit verbundenen Risiken

Biometrische Methoden erlauben es, eine Person anhand bestimmter Körpermerkmale eindeutig zu identifizieren. Viele Körperteile sind einzigartig und verändern sich im Verlauf des Lebens nicht. Der Vorteil liegt darin, dass man Körpermerkmale (im Gegensatz zu Passwörtern) weder verlieren noch an andere weitergeben kann.

Grundsätzliche Anforderungen für den Schutz der Privatsphäre bei Chipkarten

Chipkarten nehmen bereits einen festen Platz im Alltag ein. Damit bei ihrem Einsatz die Privatsphäre geschützt bleibt, gilt es einigen grundsätzlichen Anforderungen zu genügen.

Das Schengener Abkommen aus dem Blickwinkel des Datenschutzes

Nachdem das Schengener Abkommen im Laufe des Jahres 2001 wegen der Verhandlungsmandate für den Beitritt der Schweiz an politischer Bedeutung gewann, befassten wir uns mit der Untersuchung des Abkommens aus dem Blickwinkel des Datenschutzes. Unsere Analyse ergab, dass die Schweiz hinsichtlich der einzuführenden Datenschutznormen die Anforderungen auf angemessene Weise erfüllt.

Videoüberwachung im Hauptbahnhof Zürich

Im Herbst 2001 haben wir die Videoüberwachungsanlagen der SBB im stark frequentierten Zürcher Hauptbahnhof einer Kontrolle unterzogen. Die Überwachung ist für die Passanten nicht transparent. Die unterschiedlich gut sichtbaren rund 100 Kameras selbst lassen eine Überwachung erahnen, eine weitere Information etwa mit Hinweisschildern fehlt jedoch gänzlich.

Mindestanforderungen für die Einführung einer Gesundheitskarte

Anlässlich einer vom Eidgenössischen Departement des Inneren organisierten Tagung wurden verschiedene Szenarien für die Einführung einer Gesundheitskarte in der Schweiz geprüft. Unabhängig vom Modell, das letztlich gewählt wird, hängen die Einführung und die Akzeptanz einer Gesundheitskarte weitgehend davon ab, wie die Datenschutzauflagen erfüllt werden.

Grundsätzliche Anforderungen für den Umgang mit genetischen Untersuchungen

Die Entschlüsselung des menschlichen Genoms stellt eine neue Herausforderung für den Gesetzgeber dar. Insbesondere gilt es, die informationelle Selbstbestimmung zu garantieren und jegliche Diskriminierung aufgrund des Erbgutes zu vermeiden. Nachfolgend sind einige wichtige Grundsätze des Datenschutzes wiedergegeben, die im Umgang mit genetischen Untersuchungen zu beachten sind.

Die Bekanntgabe von Personaldaten ins Ausland

Die Übermittlung von Personaldaten ins Ausland in zentralisierte Datensammlungen wird, vor allem bei Konzerngesellschaften, immer mehr zur Norm. Angestrebt wird vor allem eine bessere Wirtschaftlichkeit der Lohnbewirtschaftung und der Personalrekrutierung.

Aufbewahrung des Personaldossiers

Nach Erstellung einer Personalakte obliegt der Arbeitgeberin resp. dem Arbeitgeber eine Aufbewahrungspflicht, welche, je nach Personalakte und Erstellungsdatum, unterschiedlich ist. Die Aufbewahrungsdauer läuft ab Zeitpunkt der Erstellung der Personalakte, nicht ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Allgemeine Anforderungen zur Überprüfung von Websites

Die Einführung von internet-basierten Geschäftsprozessen (E-Commerce), stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Insbesondere muss die Frage nach den Risiken für die Privatsphäre bei der Verwendung neuer Technologien abgeklärt werden.

Harmonisierung der Personenregister

In der neuen Bundesverfassung wurde im Sinne einer Klarstellung die Bundeskompetenz für die amtliche Statistik statuiert. Im gleichen Statistikartikel wurde eine neue Bundeskompetenz geschaffen, wonach der Bund Vorschriften betreffend amtliche Register erlassen darf, um den Erhebungsaufwand gering zu halten.

Weiterführende Informationen

Dokument

Publikationen

Bestellung

Der Tätigkeitsbericht kann beim BBL, Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bestellt werden. Art. Nr. 410.009

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/dokumentation/taetigkeitsberichte/aeltere-berichte/9--taetigkeitsbericht-2001-2002.html