29.03.2019 - Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 19. März 2019: Die Helsana Zusatzversicherungen AG hat sich Personendaten für das Bonusprogramm Helsana+ rechtswidrig bei den Grundversicherern beschafft. Die übrigen Datenbearbeitungen sind laut Gerichtsurteil zulässig, weil kein Verstoss gegen eine persönlichkeitsschützende Bestimmung vorliegt.
Helsana+: Datenbeschaffung bei der Grundversicherung war rechtswidrig
Letzte Änderung 21.11.2023