30.08.2019 - Nach Beratung der bundesrätlichen Botschaft vom 15. September 2017 hat die staatspolitische Kommission des Nationalrats am 16. August 2019 mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, den Entwurf eines totalrevidierten Datenschutzgesetzes an das Plenum des erstberatenden Nationalrats zu leiten.
Totalrevidiertes DSG geht an den erstberatenden Nationalrat
Der Vorschlag zuhanden des Plenums enthält mehrere Bestimmungen, die in der Version der Kommissionsmehrheit für die Schweizer Bevölkerung zu einem geringeren Datenschutz als in den umliegenden europäischen Staaten und zu einer teilweisen Absenkung des Schutzniveaus des geltenden Datenschutzgesetzes von 1992 führen würden.
Der Nationalrat wird anlässlich seiner öffentlichen Debatte vom 24. und 25. September 2019 Gelegenheit haben, unter Vergleich der Fassungen der Kommissionsmehrheiten und –minderheiten und Abwägung deren Argumente zu entscheiden, ob er den Schutz der Schweizer Bevölkerung verbessern und an den europäischen Standards anpassen will.
Die Fahne mit den Anträgen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates für die Revision des Bundesdatenschutzgesetzes ist erschienen.
Letzte Änderung 21.11.2023