30.08.2019 - Mit Schreiben vom 13. Juni 2019 hielt die Postfinance AG auf Anfrage des EDÖB fest, dass ihre Schweizer Kunden nach wie vor von sich aus tätig werden müssten, wenn sie keine Authentifizierung mittels Stimmabdruck wünschen, indem sie dagegen einen ausdrücklichen Widerspruch einlegen. Demgegenüber macht die Postfinance die Authentifizierung mittels Stimmabdruck bei ausländischen Kunden von deren ausdrücklicher Einwilligung abhängig. Die vom EDÖB öffentlich kritisierte Ungleichbehandlung (Sendung SRF 10vor10 vom 20.5.2019) wird damit weitergeführt.
Postfinance: keine Gleichbehandlung der Schweizer Kunden nach geltendem Recht
Die Postfinance AG hält gegenüber dem Beauftragten fest, dass diese «unterschiedliche Behandlung» auf die ungleichen Anforderungen des anwendbaren Rechts zurückgehe und dass die Übernahme ausländischen Rechts auf inländische Verhältnisse ein politischer Prozess sei, welcher der Legislative vorbehalten sei. Die Postfinance AG hält somit an der Ungleichbehandlung inländischer Kunden fest, solange das schweizerische Datenschutzrecht nicht dem EU-Niveau angeglichen wird.
Letzte Änderung 21.11.2023