21.01.2020 Statement des EDÖB zur Applikation Clearview

Statement des EDÖB zur Applikation Clearview

21.01.2020 - Der EDÖB hat vom Artikel in der NYT vom 18. Januar 2020 Kenntnis genommen und nimmt zu der darin beschriebenen privaten Applikation Clearview wie folgt Stellung:

  • Das öffentlich zugängliche Internet enthält Gesichtsdaten, die durch Abgleich mit Personenattributen wie Namen- oder Ortsangaben weltweit auf Milliarden von Personen zurückgeführt werden können;
  • Angesichts der damit verbundenen Risiken für deren Persönlichkeit rät der EDÖB allen Benutzern von sozialen Netzwerken, in den Voreinstellungen u.a. die Zugänglichmachung von Fotomaterial für Suchmaschinen zu unterbinden (s. Links);
  • Der EDÖB geht davon aus, dass die Anbieter von Clearview bei der Beschaffung von Gesichtsdaten die Persönlichkeit der betroffenen Personen in der Schweiz wie auch die Nutzungsbedingungen von sozialen Plattformen verletzen;
  • Vor diesem Hintergrund rät der EDÖB Privaten und Behörden in der Schweiz davon ab, durch Clearview beschaffte Daten zu bearbeiten. Er wird diesbezüglich auch an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes gelangen;
  • Stellvertretend für die betroffenen Personen in der Schweiz wird der Beauftragte bei Clearview ein Auskunfts- und Löschgesuch zu den zu seiner Person bearbeiteten Daten stellen. Er wird die Öffentlichkeit über die Behandlung seines Gesuches durch Clearview informieren.

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Letzte Änderung 21.11.2023

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