10.03.2020 - Update zu Clearview

Update zu Clearview

10.03.2020 - Strafverfolgungsbehörden des Bundes setzen keine Gesichtserkennungssoftware ein.

In seiner Mitteilung vom 11.02.2020 (s. unten) hat der EDÖB ausführlich dargelegt, weshalb er die ungefragte Beschaffung von Gesichtsdaten als persönlichkeitsverletzend erachtet.

Auf unsere Nachfrage (s. Mitteilung vom 21.01.2020 unten), haben uns die Direktionen des Fedpol, der EZV und des NDB bestätigt, dass sie in ihrer Tätigkeit Software wie Clearview weder einsetzen noch einzusetzen beabsichtigen. Das Auskunfts- und Löschgesuch des Beauftragten vom 24.01.2020 liess Clearview hingegen bis heute unbeantwortet, weshalb er das Unternehmen entsprechend ermahnte.

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Letzte Änderung 21.11.2023

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