17.04.2020 - Datenschutzfreundliche Weiterentwicklung des EPFL-Projekts für eine «Covid proximity tracing App»

Datenschutzfreundliche Weiterentwicklung des EPFL-Projekts für eine «Covid proximity tracing App»

17.04.2020 - Seit der ersten Grobbeurteilung einer geplanten «Proximity Tracing»-App durch die Task Force Corona des EDÖB entwickelten die EPFL und ihre Partner das Projekt unter der Bezeichnung DP-3T weiter. Der EDÖB stellt in datenschutzrechtlicher Hinsicht Verbesserungen fest, namentlich aufgrund des dezentralen Ansatzes. Er wird bei der bevorstehenden Einführung weiter auf einen optimalen Datenschutz hinwirken.

Die erste Grobbeurteilung der Task Force Corona des EDÖB vom 02.04.2020 basierte auf einer inzwischen überholten Ausgestaltung, bei welcher gefährdete Personen vom zentralen Server kontaktiert wurden. Inzwischen konnte die Task Force von der Weiterentwicklung des Projekts unter dem Titel „Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (DP-3T) Kenntnis nehmen, welche einem dezentralen Ansatz folgt. Aus datenschutzrechtlicher Sicht erweist sich dabei u.a. als vorteilhaft, dass nun der zentrale Server im Sinne der Datenminimierung nur anonyme und damit nicht auf Personen rückführbare Schlüssel von infizierten Benutzern erhält. Nur noch lokal in den Apps der einzelnen Benutzer wird eine physische Nähe zu einem (anonymen) infizierten Benutzer erkannt. Der EDÖB erkennt, dass sowohl zentralisierte als auch dezentralisierte Lösungen Vor- und Nachteile aufweisen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht und mit Blick auf die angestrebte internationale Umsetzung befürwortet er insgesamt die dezentral geprägte Weiterentwicklung im Rahmen von DP-3T, wobei für eine abschliessende datenschutzrechtliche Beurteilung letztlich die konkrete Umsetzung massgebend sein wird.

Inzwischen wurde bekannt, dass das Bundesamt für Statistik als Data Trust Center vorgesehen ist. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation entwickelt, hostet und unterhält die notwendige Infrastruktur. Zusammen mit anderen Stellen soll auch der EDÖB bzw. seine Task Force Corona bei den nächsten Schritten konsultiert werden. Der EDÖB wird dabei weiterhin auf eine optimale Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hinwirken.

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Letzte Änderung 21.11.2023

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