13.04.2021 - Begleitung des BAG-Projekts für ein datenschutzkonformes Covid-19-Impfzertifikat

Begleitung des BAG-Projekts für ein datenschutzkonformes Covid-19-Impfzertifikat

13.04.2021 - Der EDÖB wirkt in einer vom BAG eingesetzte Projektgruppe im Hinblick auf die Umsetzung eines Covid-19-Zertifikats auf datenschutzkonforme Ausgestaltung des Nachweises hin. Die Forderungen des EDÖB decken sich im Wesentlichen auch mit der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten zum Verordnungsentwurf zum «Grünen Pass» der EU.

Das BAG hat für die Umsetzung eines einheitlichen, fälschungssicheren und international anerkannten Covid-19-Impfzertifikats eine Projektgruppe eingesetzt. Der EDÖB wirkt in dieser Projektgruppe im Rahmen seiner gesetzlichen Beratungspflicht mit und setzt sich für eine datenschutzkonforme Umsetzung des gesetzgeberischen Auftrages nach Art. 6a des Covid-19-Gesetzes ein. In dieser Bestimmung werden die Voraussetzungen für die Impf-, Test- und Genesungsnachweise festgehalten. Demnach muss ein entsprechender Nachweis persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist. Sodann soll der Nachweis möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können. 

Im Rahmen der Projektbegleitung wird der EDÖB insbesondere auch darauf hinwirken, dass die künftige Nutzung des Zertifikats – falls dieses von Privaten zu systematischen Beschaffung von Impfdaten oder anderen Personendaten für die Öffnung des Zugangs zu Gütern oder Leistungen genutzt werden sollte – den datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Hierbei müssen gemäss EDÖB nicht nur öffentlich-rechtliche Voraussetzungen im Verordnungsrecht geschaffen werden, sondern sind Private selbst auch angehalten, die datenschutzrechtlichen Grundsätze des DSG zu gewährleisten. Namentlich müssen Datenbearbeitungen durch Private verhältnismässig, zumutbar und transparent sein. Weiter hat der EDÖB öffentlich bereits wiederholt gefordert, dass die geplante Einführung des Zertifikates nicht zu einer allgemeinen Tragpflicht von Smartphones führen dürfe (siehe dazu unsere Kurzmitteilung vom 22.01.2021). Aus diesem Grund begrüsst der EDÖB, dass das Impfzertifikat künftig auf Papier wie auch digital nutzbar sein soll. 

Die Forderungen des EDÖB decken sich im Wesentlichen mit der gemeinsamen Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) vom 31. März 2021 zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission für einen digitalen «Grünen Pass». In ihrer gemeinsamen Stellungnahme halten der EDSA und der EDSB fest, dass der digitale «Grüne Pass» auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruhen und insbesondere die Grundsätze der Wirksamkeit, Notwendigkeit, Verhältnismässigkeit und Nichtdiskriminierung einhalten müsse. Wie auch vom EDÖB gefordert, hält die gemeinsame Stellungnahme zudem fest, dass der «Grüne Pass» ebenfalls in Papierform verfügbar sein müsse.

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Letzte Änderung 21.11.2023

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