19.07.2021 - EDÖB empfiehlt die Verwendung des datenschutzfreundlichen Covid-Zertifikats Light

EDÖB empfiehlt Verwendung des datenschutzfreundlichen Covid-Zertifikats Light für Veranstaltungen in der Schweiz

19.07.2021 - Mit der neusten Version der «COVID Certificate»-App, kann auf einfache Weise ein datenschutzfreundliches Zertifikat Light generiert werden. Letzteres enthält keine Gesundheitsdaten. Der EDÖB empfiehlt der Bevölkerung, vom Zertifikat Light für Veranstaltungen in der Schweiz Gebrauch zu machen.

Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Begleitung der Entwicklung des Covid-Zertifikates, welches für Auslandreisen vorgesehen ist, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) darauf hingewirkt, dass der Bund ein zweites, datenminimiertes Zertifikat Light zur Verfügung stellt. Mit der neusten Version der «COVID Certificate»-App ist es nun möglich, das Zertifikat Light auf einfache Weise zu generieren:

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Der EDÖB empfiehlt der Bevölkerung, vom datenschutzfreundlichen (d.h. datenminimierten) Zertifikat Light in der Schweiz Gebrauch zu machen (so insbesondere beim Besuch von Grossveranstaltungen). 

Durch die Aktivierung des Zertifikats Light in der Ansicht des normalen Covid-Zertifikats, wird aus dessen Daten ein neuer QR-Code erstellt, der keine Gesundheitsdaten mehr enthält. Im Zertifikat Light sind einzig die zur Identifikation notwendigen Angaben und eine elektronische Signatur enthalten. Dadurch kann das Risiko einer unberechtigten Auslesung von Gesundheitsdaten (wie z.B. des verwendeten Impfstoffs) bei der Prüfung des Zertifikates eliminiert werden. Dies kann der Fall sein, wenn andere Prüf-Apps als die durch den Bund zur Verfügung gestellte «COVID Certificate Check»-App zur Anwendung kommen. Das ebenfalls fälschungssichere Zertifikat Light kann nur in der Schweiz verwendet werden und muss jeweils nach 48 Stunden in der App erneuert werden. Die kurze Gültigkeitsdauer wurde bewusst gewählt, weil dadurch keine Rückschlüsse möglich sind, ob das Zertifikat basierend auf einem Test, einer Impfung oder einer Genesung ausgestellt wurde.

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Letzte Änderung 16.05.2023

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