11.05.2023 - Neue Website des EDÖB

Neue Website des EDÖB

11.05.2023 - Der EDÖB hat die Inhalte seiner Website im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 aktualisiert. Gleichzeitig lanciert er das Portal DataBreach für die Meldung von Sicherheitslücken.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes am 1. September 2023 erhält der EDÖB neue Kompetenzen. Sämtliche Inhalte der neuen Website orientieren sich am neuen Gesetz. Eine spezielle Rubrik mit erläuternden Merkblättern geht auf die neuen Grundsätze sowie Rechte und Pflichten unter dem neuen Gesetz ein (z.B. die Ausweitung des Auskunftsrechts auf Personendaten oder die Informationspflicht). 

In den FAQs werden die häufigsten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, so z. B. Fragen im Zusammenhang mit der Videoüberwachung oder der Veröffentlichung von Fotos in sozialen Netzwerken. Neben den Medienmitteilungen kommentiert der EDÖB das aktuelle Geschehen regelmässig mit Kurzmeldungen. Die Website wird in den kommenden Monaten laufend mit aktuellen Themen ergänzt werden.

Einige Funktionen werden jedoch erst mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes aktiviert. So die Möglichkeit, dem EDÖB einen Verhaltenskodex zu unterbreiten.

Meldeportal «DataBreach»

Ab dem 1. September 2023 müssen Verantwortliche dem EDÖB eine Verletzung der Datensicherheit so rasch wie möglich melden, wenn diese voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führt. Zu diesem Zweck steht ein elektronisches Meldeformular bereit, damit die Angaben zu den Verletzungen schnell und sicher übermittelt werden können. Das Meldeportal wird bereits jetzt veröffentlicht, damit Verantwortliche ihre Prozesse auf die erforderlichen Daten ausrichten können. 

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Letzte Änderung 11.12.2023

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