24.08.2023 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat mit neun anderen nationalen Datenschutzbehörden eine gemeinsame Erklärung (Joint Statement) an die Social Media Plattformen zum Schutz der Personendaten gegen sog. «Data Scraping» veröffentlicht. Dabei handelt es sich allgemein um das automatisierte Auslesen von Daten aus dem Internet.
Gemeinsame Erklärung zu «Data Scraping» und Datenschutz
Social Media Unternehmen und Webseitenbetreiber werden darin aufgefordert, Massnahmen zum Schutz von Personendaten gegen Data Scraping zu treffen. Data Scraping kann eine Verletzung der Datensicherheit (Data Breach) darstellen. Mit dem am 1. September 2023 in Kraft tretenden neuen DSG sind Unternehmen verpflichtet, eine Verletzung der Datensicherheit, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führen, dem Beauftragten zu melden (Art. 24 Abs. 1 nDSG).
Die gemeinsame Erklärung führt weiter auf, welche Vorkehrungen Einzelpersonen treffen können, um das Risiko von Data Scraping ihrer Daten zu minimieren. Social Media Unternehmen und andere Webseitenbetreiber sind gehalten, aktiv darüber zu informieren, wie sie ihre Kundschaft gegen Data Scraping schützen und mit welchen Massnahmen Letztere zum Schutz ihrer Daten beitragen kann.
Letzte Änderung 11.12.2023