05.10.2023 - Oracle Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz nicht betroffen

Oracle: Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz nicht betroffen

06.10.2023 - Die Datenbearbeitungen, für die Oracle America, Inc. in den USA in Anspruch genommen wird, betreffen die Schweizer Bevölkerung nicht. Der EDÖB hat seine Abklärungen eingestellt und verzichtet auf ein formelles Verfahren.

Der EDÖB informierte die Öffentlichkeit mit seiner Kurzmitteilung vom 27.09.2022, dass er die gegen Oracle America, Inc. (nachfolgend: Oracle America) in einer US-Sammelklage erhobenen Ansprüche zur Kenntnis genommen und diese auf allfällige Persönlichkeitsverletzungen für in der Schweiz ansässige Personen geprüft hat. Gemäss der erwähnten Klage wurde Oracle America vorgeworfen, mit Tracking-Technologien Daten von 5 Milliarden Internetnutzern zu sammeln und in einer Datenbank zusammenzutragen. Die gesammelten Daten sollten durch Oracle America analysiert und ausgewertet werden, um eine Datensammlung über alle erfassten Personen zu erstellen.

Keine Auswirkungen auf die Schweizer Bevölkerung 

Der EDÖB hat die in der Klage erhobenen Vorwürfe analysiert und sowohl die Oracle Schweiz GmbH als auch Oracle America kontaktiert und mit Fragen konfrontiert. Konkret wollte er wissen, wie Oracle America Ziffer 7 der «Oracle Advertising Policy» umsetzt, um sicherzustellen, dass keine Informationen von Personen aus der Schweiz für Werbezecke verwendet werden. Oracle America hat dem EDÖB zugesichert und glaubhaft erklärt, dass sie die umstrittenen Datenbearbeitungen in der Schweiz nicht aktiv anbiete und Massnahmen ergriffen habe, um die Verwendung von Informationen über Personen in der Schweiz im Zusammenhang mit den Werbedienstleistungen technisch zu verhindern.

Ausserdem biete Oracle America ihre Dienstleistungen als Data Broker für Datenanbieter in der Schweiz nicht mehr an und habe alle Verträge mit Datenanbietern, die Daten speziell über Personen in der Schweiz liefern, bereits vor Jahren gekündigt. Oracle America beschrieb glaubhaft, wie die Bearbeitung für Werbezwecke von Third-Party-Daten betreffend Personen in der Schweiz technisch verhindert werde, und bestätigte, dass die Oracle Advertising Dienste keine Bearbeitung von Informationen über Personen aus der Schweiz beinhalteten, abgesehen von der Unkenntlichmachung und anschliessenden Löschung, um die Verwendung für Werbezwecke zu verhindern.

Das Unternehmen bestätigte weiter, keine Informationen über in der Schweiz ansässige Personen im Zusammenhang mit dem Oracle ID-Graph-Dienst und auch keine Offline-Informationen über sie zu bearbeiten. Zudem nahm der EDÖB zur Kenntnis, dass Oracle America sämtliche «AddThis» Dienste per 31. Mai 2023 eingestellt hat. Aus diesen Gründen konnte der EDÖB seine Bedenken ausräumen, dass die in der US-Sammelklage erwähnten Tracking-Technologien von Oracle America zu Persönlichkeitsverletzungen in der Schweiz führen könnten. Folglich hat der EDÖB seine Abklärungen eingestellt und kein formelles Verfahren eröffnet.

Schutzmassnahmen gegen unerwünschtes Tracking im digitalen Raum

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass vorab Betreiberinnen und Betreiber von Webseiten und Apps in der Pflicht sind zu prüfen, welche Technologien sie verwenden und ob diese möglicherweise die Persönlichkeit der Besucherinnen und Besucher verletzt. Insbesondere bei der Einbettung von Plugins Dritter müssen Betreiberinnen und Betreiber von Webseiten und Apps Vorsicht walten lassen. Die Erhebung und Weitergabe von Personendaten an Dritte mittels Third-Party-Cookies und ähnlichen Technologien muss transparent erfolgen und oft durch eine ausdrückliche Einwilligung gerechtfertigt werden, da sie in der Regel zu einer Persönlichkeitsverletzung führen.

Internetnutzer können sich gegen unerwünschtes Tracking im Internet schützen, indem sie bewusst einen datenschutzfreundlichen Internetbrowser auswählen und die Einstellungen entsprechend anpassen. Auch können sie sogenannte Ad-Blocker nutzen oder mittels Add- ins die Sammlung ihrer Daten verhindern.

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Letzte Änderung 11.12.2023

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