DataReg

Bearbeitungstätigkeiten melden 

Bundesorgane sind verpflichtet, Einträge aus dem Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gemäss Artikel 12 DSG dem EDÖB zu melden. Private wurden mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes (DSG) per
1. September 2023 von der Meldepflicht befreit. 

 

Bundesorgane müssen ihre Bearbeitungstätigkeiten gemäss Artikel 12 DSG dem EDÖB melden. Dieser veröffentlicht die Meldungen der Bundesorgane gemäss Artikel 56 DSG in einem öffentlich zugänglichen Register, dem DataReg. Die Einträge des Registers sind keine Auflistung von eingesetzten Systemen. Vielmehr sollen die Einträge die mit der Bearbeitung von Personendaten verbundenen Tätigkeit (z.B. «Führung von Personaldossiers» statt «Personalinformationsmanagementsystem») aufzeigen.

Meldungen von Bundesorganen

Die Bundesorgane registrieren ihre Bearbeitungstätigkeiten direkt im Meldeportal. Dabei werden die Einträge sogleich auf ihre Vollständigkeit bezüglich der gesetzlichen Anforderungen geprüft. Weiter können Bundesorgane so jederzeit ihre Einträge verwalten und anpassen. Um als Bundesorgan einen Benutzer-Zugang für die Erfassung und Pflege von Verzeichniseinträgen zu erhalten, wenden Sie sich bitte per Kontaktformular an den EDÖB.

Zugriff auf das Register

Das Register ermöglicht allen Interessierten, Einträge, welche durch die Verantwortlichen im Meldeportal vorgenommen wurden, abzufragen und einzusehen.

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Letzte Änderung 08.09.2023

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