Musterbriefe Zugangsgesuch

Gemäss Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) hat seit dem 1. Juli 2006 jede Person das Recht, Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung zu erhalten. Das Gesetz regelt im Detail, welche Dokumente von diesem Zugang ausgenommen sind und wie man vorgehen muss, wenn man Einsicht erlangen möchte. Der EDÖB stellt mit den vorliegenden Musterschreiben ein Hilfsmittel zur Verfügung, das es ermöglichen soll, auf einfache Weise ein Zugangsgesuch zu stellen. Die Benutzung der Musterformulare ist fakultativ.

Sie können ein Zugangsgesuch mündlich (telefonisch oder vor Ort) oder schriftlich (per E-Mail, Fax oder brieflich) stellen und müssen Ihre Anfrage nicht begründen. Es sind nur jene amtlichen Dokumente zugänglich, die nach Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes, d.h. nach dem 1. Juli 2006, erstellt worden sind.

Das Zugangsgesuch muss so formuliert werden, dass die zuständige Behörde das gewünschte Dokument ermitteln kann. Zu diesem Zweck müssen Sie möglichst viele Angaben über dieses Dokument machen (z.B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, Behörde, die das Dokument erstellt hat, Behörde, die das Dokument empfangen hat, weitere betroffene Behörden).

Sie können die zuständige Behörde auch vorgängig kontaktieren und verlangen, dass sie Sie über die verfügbaren Dokumente informiert. Die zuständige Behörde kann, namentlich aufgrund solcher Zusatzinformationen, verlangen, dass Sie Ihr Gesuch präzisieren.

Die zuständige Behörde nimmt grundsätzlich innert 20 Tagen Stellung zum Gesuch. Die Frist kann verlängert werden; in diesem Fall werden die Gesuchstellenden über die Verlängerung informiert.

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren von weniger als CHF 100.- werden nicht verrechnet. Wenn die Kosten voraussichtlich CHF 100.- übersteigen, werden Sie darüber informiert und müssen Ihr Gesuch bestätigen, bevor es behandelt wird.

Gehen Sie ganz einfach folgendermassen vor:

1. Speichern Sie das benötigte Musterschreiben auf Ihrem Computer ab.

2. Füllen Sie die notwendigen Angaben ein. Fehlende Angaben sind markiert. Mit einem Stern (*) bezeichnete Angaben sind obligatorisch. Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, das Zugangsgesuch zu bearbeiten.

3. Drucken Sie den Brief aus, unterschreiben und senden Sie ihn dem zuständigen Bundesamt. Sie können dies per Post, Fax oder Email tun. Ein Behördenverzeichnis finden Sie unter folgendem Link:

Es steht Ihnen auch das Musterformular des Bundesamts für Justiz zur Verfügung:

https://www.edoeb.admin.ch/content/edoeb/de/home/oeffentlichkeitsprinzip/dokumentation---hilfsmittel/musterformulare/musterbriefe-zugangsgesuch.html