Datenschutztag 2026: Einsatz generativer KI und Herausforderungen für den Datenschutz
Der 28. Januar ist der Internationale Datenschutztag. An einer öffentlichen Konferenz der Universität Lausanne erörtert der EDÖB die Herausforderungen des Datenschutzes, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung generativer KI ergeben. Der Vortrag fokussiert insbesondere auf die Bereiche Gesundheit, Bildung und Arbeit.
Anlässlich des Internationalen Datenschutztags organisiert die Fakultät für Rechtswissenschaften, Kriminalwissenschaften und öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), dem Centre universitaire d'informatique der Universität Genf und ThinkServices eine öffentliche Konferenz zum Thema «Anwendungen generativer KI und Herausforderungen für den Schutz personenbezogener Daten».
Joël de Montmollin, Leiter des Bereichs Gesundheit, Arbeit und Bildung, stellt die Sichtweise des EDÖB in Bezug auf generative KI sowie Erfahrungen in diesem Bereich vor.
Zunächst hob er folgende Unterscheidung hervor: (Generative) KI als solche unterliegt weder dem DSG noch der Zuständigkeit des EDÖB. Dies ändert sich jedoch, sobald personenbezogene Daten bearbeitet werden. Das technologieneutral formulierte DSG wird dann direkt anwendbar. Beim Einsatz von KI wird insbesondere der Grundsatz der Transparenz bedeutend, der eine notwendige Voraussetzung für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist: Die betroffenen Personen müssen insbesondere erkennen können, ob sie es mit einer KI zu tun haben und eruieren können, wie die Daten ihrer Prompts verwendet werden könnten.
Schliesslich stellte de Montmollin die jüngsten Aktivitäten des EDÖB im Zusammenhang mit KI vor (s. dazu die Mitteilungen auf der Website des EDÖB):
Abschluss Vorabklärung Coop: Einsatz intelligenter Videoüberwachungskameras an Selbstbedienungskassen
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) schliesst seine Vorabklärung zu den Überwachungskameras mit künstlicher Intelligenz der Coop-Genossenschaft ab und verzichtet auf eine formelle Untersuchung. Die Abklärung hat ergeben, dass die Datenbearbeitung dem Datenschutzgesetz entspricht.
Abschluss Vorabklärung X (vormals Twitter): Verwendung von Personendaten für das Training der KI Grok
Der EDÖB schliesst seine Vorabklärung betreffend die Verwendung von Personendaten für das Training der künstlichen Intelligenz (KI) Grok ab. Nutzerinnen und Nutzer der Plattform X können der Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge für das Training von KI widersprechen.
Update - Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar
Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt auch in der Schweiz das wirtschaftliche und soziale Leben der Bevölkerung. Der EDÖB weist deshalb darauf hin, dass das seit dem 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz des Bundes auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.
Am 28. Januar 1981 wurde das Übereinkommen des Europarates zum Datenschutz, das «Übereinkommen 108», zur Unterzeichnung aufgelegt. Seit 2007 wird am 28. Januar europaweit und auch in Übersee der internationale Datenschutztage ausgerichtet. Er hat zum Ziel, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken und eine nachhaltige Verhaltensänderung im Umgang mit neuen Technologien zu bewirken