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Veröffentlicht am 24. September 2025

KI und Datenschutz

Künstliche Intelligenz durchdringt auch in der Schweiz in rasch zunehmendem Ausmass das Leben der Bevölkerung. Der EDÖB weist darauf hin, dass das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.

Das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) ist technologieneutral formuliert und demzufolge auch auf den Einsatz von KI-gestützten Datenbearbeitungen direkt anwendbar, weshalb der EDÖB die Hersteller, Anbieter und Verwender entsprechender Applikationen auf die gesetzliche Pflicht hinweist, bereits bei der Entwicklung neuer Technologien und bei der Planung ihres Einsatzes sicherzustellen, dass die betroffenen Personen über ein möglichst hohes Mass an informationeller Selbstbestimmung und Privatsphäre verfügen.

Transparente Information

Angesichts des durch das DSG definierten Rechtsrahmens müssen Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Systemen den Zweck, die Funktionsweise und die Datenquellen der auf KI beruhenden Datenbearbeitungen transparent ausweisen. Das gesetzliche Recht der betroffenen Personen auf Transparenz ist eng verbunden mit deren Anspruch, einer automatischen Datenbearbeitung zu widersprechen oder zu verlangen, dass automatisierte Einzelentscheidungen von einem Menschen überprüft werden.

Beim Einsatz intelligenter Sprachmodelle, die direkt mit Benutzerinnen und Benutzern kommunizieren, haben Letztere das Recht zu erfahren, ob und inwieweit sie mit einer Maschine korrespondieren und ob die von ihnen eingegebenen Daten zur Verbesserung der selbstlernenden Programme oder zu weiteren Zwecken weiterverwendet werden. Auch die Verwendung von Programmen, welche die Verfälschung von Gesichtern, Bildern oder Sprachnachrichten von identifizierbaren Personen ermöglichen, muss stets deutlich erkennbar sein – soweit sie sich im konkreten Fall nicht ohnehin aufgrund strafrechtlicher Verbote als gänzlich unrechtmässig erweist.

Schutz der Grundrechte

KI-gestützte Datenbearbeitungen mit hohen Risiken sind datenschutzrechtlich dem Grundsatz nach zulässig, erfordern aber angemessene Massnahmen zum Schutz der potenziell betroffenen Personen. Darum verlangt das DSG bei hohen Risiken eine sog. «Datenschutz-Folgenabschätzung». Anwendungen, die auf eine Aushöhlung der vom DSG geschützten Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung abzielen, sind datenschutzrechtlich verboten. Gemeint sind insbesondere KI-basierte Datenbearbeitungen, die in autoritär regierten Staaten zu beobachten sind, wie die flächendeckende Gesichtserkennung in Echtzeit oder die umfassende Observation und Bewertung der Lebensführung, das sog. «Social Scoring».

Meldungen zum Thema KI

  • Mitteilung8. Mai 2025

    Update - Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar

    Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt auch in der Schweiz das wirtschaftliche und soziale Leben der Bevölkerung. Der EDÖB weist deshalb darauf hin, dass das seit dem 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz des Bundes auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.

  • Mitteilung20. März 2025

    Abschluss Vorabklärung X (vormals Twitter): Verwendung von Personendaten für das Training der KI Grok

    Der EDÖB schliesst seine Vorabklärung betreffend die Verwendung von Personendaten für das Training der künstlichen Intelligenz (KI) Grok ab. Nutzerinnen und Nutzer der Plattform X können der Verwendung ihrer öffentlichen Beiträge für das Training von KI widersprechen.

  • 9. November 2023

    Geltendes Datenschutzgesetz ist auf KI direkt anwendbar

    09.11.2023 – Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt auch in der Schweiz das wirtschaftliche und soziale Leben der Bevölkerung. Der EDÖB weist deshalb darauf hin, dass das seit dem 1. September 2023 geltende Datenschutzgesetz des Bundes auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.

  • 4. April 2023

    Einsatz von ChatGPT und vergleichbaren KI-gestützten Anwendungen

    04.04.2023 - Nach dem Verbot von ChatGPT in Italien rät der EDÖB Nutzerinnen und Nutzern zu einem bewusstenUmgang mit KI-gestützten Anwendungen und erinnert Unternehmen an ihre Pflichten.