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Veröffentlicht am 24. September 2025

KI und Datenschutz

Künstliche Intelligenz durchdringt auch in der Schweiz in rasch zunehmendem Ausmass das Leben der Bevölkerung. Der EDÖB weist darauf hin, dass das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) auf KI-gestützte Datenbearbeitungen direkt anwendbar ist.

Das Datenschutzgesetz des Bundes (DSG) ist technologieneutral formuliert und demzufolge auch auf den Einsatz von KI-gestützten Datenbearbeitungen direkt anwendbar, weshalb der EDÖB die Hersteller, Anbieter und Verwender entsprechender Applikationen auf die gesetzliche Pflicht hinweist, bereits bei der Entwicklung neuer Technologien und bei der Planung ihres Einsatzes sicherzustellen, dass die betroffenen Personen über ein möglichst hohes Mass an informationeller Selbstbestimmung und Privatsphäre verfügen.

Transparente Information

Angesichts des durch das DSG definierten Rechtsrahmens müssen Hersteller, Anbieter und Verwender von KI-Systemen den Zweck, die Funktionsweise und die Datenquellen der auf KI beruhenden Datenbearbeitungen transparent ausweisen. Das gesetzliche Recht der betroffenen Personen auf Transparenz ist eng verbunden mit deren Anspruch, einer automatischen Datenbearbeitung zu widersprechen oder zu verlangen, dass automatisierte Einzelentscheidungen von einem Menschen überprüft werden.

Beim Einsatz intelligenter Sprachmodelle, die direkt mit Benutzerinnen und Benutzern kommunizieren, haben Letztere das Recht zu erfahren, ob und inwieweit sie mit einer Maschine korrespondieren und ob die von ihnen eingegebenen Daten zur Verbesserung der selbstlernenden Programme oder zu weiteren Zwecken weiterverwendet werden. Auch die Verwendung von Programmen, welche die Verfälschung von Gesichtern, Bildern oder Sprachnachrichten von identifizierbaren Personen ermöglichen, muss stets deutlich erkennbar sein – soweit sie sich im konkreten Fall nicht ohnehin aufgrund strafrechtlicher Verbote als gänzlich unrechtmässig erweist.

Schutz der Grundrechte

KI-gestützte Datenbearbeitungen mit hohen Risiken sind datenschutzrechtlich dem Grundsatz nach zulässig, erfordern aber angemessene Massnahmen zum Schutz der potenziell betroffenen Personen. Darum verlangt das DSG bei hohen Risiken eine sog. «Datenschutz-Folgenabschätzung». Anwendungen, die auf eine Aushöhlung der vom DSG geschützten Privatsphäre und informationellen Selbstbestimmung abzielen, sind datenschutzrechtlich verboten. Gemeint sind insbesondere KI-basierte Datenbearbeitungen, die in autoritär regierten Staaten zu beobachten sind, wie die flächendeckende Gesichtserkennung in Echtzeit oder die umfassende Observation und Bewertung der Lebensführung, das sog. «Social Scoring».

Siehe auch:

  • Künstliche Intelligenz (KI) im Alltag - Konkrete Beispiele

    Künstliche Intelligenz (KI) durchdringt sämtliche Lebensbereiche: Sie kann Fachbeiträge oder persönliche Briefe schreiben, Bewerbungsdossiers erstellen und auswerten, Gesundheitsdaten überwachen und die Zufuhr von Medikamenten steuern, die Liebe fürs Leben finden – oder gar ersetzen.

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