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Veröffentlicht am 6. März 2024

Services BGÖ

Musterbriefe, FAQ, weitere Hilfsdokumente

7. September 2023

Inkrafttreten des revidierten DSG am 1.9.2023: Wesentliche Änderungen für das Öffentlichkeitsgesetz

Spezialbestimmungen nach Art. 4 BGÖ

Das Öffentlichkeitsgesetz bedarf der Koordination mit Bestimmungen in Spezialgesetzen des Bundes, welche eine Sonderregelung für den Zugang zu amtlichen Dokumenten vorsehen. Nach Art. 4 BGÖ sind Bestimmungen anderer Bundesgesetze vorbehalten, die bestimmte Informationen als geheim bezeichnen (Bst. a) oder vom Öffentlichkeitsgesetz abweichende Voraussetzungen für den Zugang zu bestimmten Informationen vorsehen (Bst. b), was zur Folge hat, dass die Bestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes für den Zugang zu diesen Informationen nicht anwendbar sind.

Häufig gestellte Fragen zum Öffentlichkeitsprinzip

Gesuchsbeurteilung: Leitfaden für Behörden

Behördenkontakte für Zugangsgesuche