Wichtige Neuerungen

Wichtige Neuerungen

Mit dem Inkrafttreten des revidierten DSG müssen Privatwirtschaft und Bundesbehörden ihre Bearbeitung von Personendaten an die neuen Bestimmungen anpassen. Der Beauftragte hat hierzu die aus seiner Sicht wesentlichsten Neuerungen festgehalten:


Themen im Einzelnen:

Auskunftsrecht

Nach dem Datenschutzgesetz kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.

Datenschutzberaterin und -berater

Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Private und behördliche verantwortliche Datenbearbeiter müssen eine DSFA erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.

Datenschutzzertifizierungen

Die Zertifizierung von Systemen, Produkten und Dienstleistungen fördert die Transparenz von Datenbearbeitungen.

Gebühren

Ab 1.9.2023 erhebt der EDÖB Gebühren auf gewissen Dienstleistungen.

Informationspflicht

Mit der Informationspflicht wird eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet, und die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt.

Informatiksicherheit

Wichtige Informationen und Anleitungen rund um die Informatik und Informationssicherheit.

Strafbestimmungen

Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verletzungen der Pflichten gemäss Datenschutzgesetz.

Untersuchung von Datenschutzverstössen

Zu Aufsichtstätigkeit gehört die Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften und gegebenenfalls die Anordnung von Verwaltungsmassnahmen zur Durchsetzung dieser Vorschriften.


Nützliche Links

Fragen zum Datenschutz

Schauen Sie in unsere FAQ oder rufen Sie unsere Hotline an.

Rechtsgrundlagen Datenschutz

Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen.

Webmaster
Letzte Änderung 12.01.2024

Zum Seitenanfang