Wichtige Neuerungen
Mit dem Inkrafttreten des revidierten DSG müssen Privatwirtschaft und Bundesbehörden ihre Bearbeitung von Personendaten an die neuen Bestimmungen anpassen. Der Beauftragte hat hierzu die aus seiner Sicht wesentlichsten Neuerungen festgehalten:
Nach dem Datenschutzgesetz kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.
Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.
Private und behördliche verantwortliche Datenbearbeiter müssen eine DSFA erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.
Die Zertifizierung von Systemen, Produkten und Dienstleistungen fördert die Transparenz von Datenbearbeitungen.
Ab 1.9.2023 erhebt der EDÖB Gebühren auf gewissen Dienstleistungen.
Mit der Informationspflicht wird eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet, und die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt.
Wichtige Informationen und Anleitungen rund um die Informatik und Informationssicherheit.
Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verletzungen der Pflichten gemäss Datenschutzgesetz.
Zu Aufsichtstätigkeit gehört die Untersuchung von Verstössen gegen Datenschutzvorschriften und gegebenenfalls die Anordnung von Verwaltungsmassnahmen zur Durchsetzung dieser Vorschriften.
Gemäss Artikel 11 DSG können Berufs-, Branchen- und Wirtschaftsverbände sowie Bundesorgane ihren eigenen Verhaltenskodex erstellen und diesen dem EDÖB zur Stellungnahme vorlegen.
Artikel 14 des am 1. September 2023 in Kraft getretenen Schweizerischen Datenschutzge-setzes (DSG) regelt die Datenschutz-Vertretung von Verantwortlichen, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben und Personendaten in der Schweiz bearbeiten.
Schauen Sie in unsere FAQ oder rufen Sie unsere Hotline an.
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen.