Das neue Datenschutzgesetz

Das neue Datenschutzgesetz

Bis zum Inkrafttreten des neuen DSG werden Privatwirtschaft und Bundesbehörden ihre Bearbeitung von Personendaten an die neuen Bestimmungen anpassen müssen. Der Beauftragte hat hierzu die aus seiner Sicht wesentlichsten Neuerungen festgehalten:

Wichtige Neuerungen

Informationspflicht

Mit der Informationspflicht wird eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet, und die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt.

Auskunftsrecht

Nach dem Datenschutzgesetz kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.

Strafbestimmungen

Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verletzungen der Pflichten gemäss Datenschutzgesetz.

Rolle des EDÖB

Neuerungen gibt es nicht nur für Datenbearbeiter und betroffene Personen, sondern auch bezüglich der Aufgaben und Befugnissen des EDÖB.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Private und behördliche verantwortliche Datenbearbeiter müssen eine DSFA erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.

Gebühren

Ab 1.9.2023 erhebt der EDÖB Gebühren auf gewissen Dienstleistungen.

Datenschutzberaterin und -berater

Das Datenschutzgesetz ermöglicht den Unternehmen die Selbstregulierung.

FAQ Datenschutz

Antworten auf häufige Fragen zu Datenschutz und Privatsphäre.

Rechtsgrundlagen Datenschutz

Die aktuellen und künftigen gesetzlichen Grundlagen.

Webmaster
Letzte Änderung 10.05.2023

Zum Seitenanfang