Das neue Datenschutzgesetz
Das neue Datenschutzgesetz
Bis zum Inkrafttreten des neuen DSG werden Privatwirtschaft und Bundesbehörden ihre Bearbeitung von Personendaten an die neuen Bestimmungen anpassen müssen. Der Beauftragte hat hierzu die aus seiner Sicht wesentlichsten Neuerungen festgehalten:
Mit der Informationspflicht wird eine transparente Datenbearbeitung gewährleistet, und die Rechte der betroffenen Personen werden gestärkt.
Nach dem Datenschutzgesetz kann jede Person vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden.
Strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Verletzungen der Pflichten gemäss Datenschutzgesetz.
Neuerungen gibt es nicht nur für Datenbearbeiter und betroffene Personen, sondern auch bezüglich der Aufgaben und Befugnissen des EDÖB.
Private und behördliche verantwortliche Datenbearbeiter müssen eine DSFA erstellen, wenn bei Personendatenbearbeitungen ein potenziell hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der Betroffenen erkennbar ist.
Ab 1.9.2023 erhebt der EDÖB Gebühren auf gewissen Dienstleistungen.
Das Datenschutzgesetz ermöglicht den Unternehmen die Selbstregulierung.
Antworten auf häufige Fragen zu Datenschutz und Privatsphäre.
Die aktuellen und künftigen gesetzlichen Grundlagen.