Navigation
Verletzungen der Datensicherheit müssen mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes DSG ab dem 1. September 2023 dem EDÖB gemeldet werden.
Mehr Informationen
Zum Databreach-Portal
Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.
Zum DPO-Portal
Das Register der Verzeichniseinträge der Bundesorgane. Hier können Sie sich über die Datenbearbeitungen der Bundesorgane informieren.
Zum Datareg-Portal
Schauen Sie in unsere FAQ oder rufen Sie unsere Hotline an.
Vorlagen für Zugangsgesuche und Schlichtungsanträge
Hier erfahren Sie weiteres über Neuerungen beim Datenschutzgesetz, das am 1.9.2023 in Kraft getreten ist.