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Verletzungen der Datensicherheit müssen mit dem Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes DSG ab dem 1. September 2023 dem EDÖB gemeldet werden.
Mehr Informationen
Zum Databreach-Portal
Meldung von Datenschutzberaterinnen oder -beratern an den EDÖB gemäss Art. 10 Abs. 3 DSG für Private und Art. 10 Abs. 4 DSG für Bundesorgane.
Zum DPO-Portal
Das Register der Verzeichniseinträge der Bundesorgane. Hier können Sie sich über die Datenbearbeitungen der Bundesorgane informieren.
Zum Datareg-Portal