27.01.2023 - Wahlen und Abstimmungen auf allen föderalen Stufen der Schweiz spielen sich in der globalen Realität der Digitalisierung ab. Die Akteure der politischen Meinungsbildung nutzen deren Potenziale, um ihre Botschaften bei den Stimmberechtigten möglichst adressatenspezifisch abzusetzen. Dies ist mit hohen Risiken für die Selbstbestimmung und Privatsphäre der Betroffenen verbunden.
27.01.2023 - Datenschutztag 2023 - Themen: Erneuerungswahlen 2023 und neue Datenschutzgesetzgebungen für Bund und Kantone
Datenschutztag 2023 - Themen: Erneuerungswahlen 2023 und neue Datenschutzgesetzgebungen für Bund und Kantone
Wer Daten im Kontext von Wahlen und Abstimmungen bearbeitet, muss sich bewusst sein, dass Informationen zu politischen und weltanschaulichen Ansichten sowohl im geltenden als auch im neuen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) als besonders schützenswert eingestuft werden. Das neue Gesetz wird am 1. September 2023 – also kurz vor Durchführung der eidgenössischen Erneuerungswahlen vom 22. Oktober 2023 – in Kraft treten.
Mit der Aktualisierung ihres Leitfadens unterstreichen der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (privatim) die herausragende Bedeutung, die dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Transparenz im Kontext mit Wahlen und Abstimmungen zukommt: Die Stimmberechtigten haben ein Recht darauf, nachvollziehen zu können, aufgrund welcher digitaler Bearbeitungsmethoden und Technologien sie angesprochen werden.
Neue Datenschutzgesetzgebungen von Bund und Kantonen
Die Vorbereitungsarbeiten des EDÖB für das am 1. September 2023 in Kraft tretende neue DSG laufen plangemäss. Er wird in Zukunft drei Meldeportale zur Verfügung stellen:
- Bundesorgane können ihrer Meldepflicht für Bearbeitungsverzeichnisse einfach elektronisch nachkommen (https://datareg.edoeb.admin.ch/search).
- Ebenso können Datenschutzberaterinnen und -berater über eine elektronische Plattform gemeldet werden.
- Datensicherheitsverletzungen mit hohem Risiko müssen in Zukunft dem EDÖB gemeldet werden. Diese Meldung wird ebenfalls über ein speziell für diesen Zweck entwickeltes Portal eingereicht werden können. Die Eingabemaske bietet den Verantwortlichen – Bundesorganen wie auch Privaten – die nötige Orientierungshilfe.
Vor Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes wird der EDÖB seine neu gestaltete und komplett überarbeitete Webseite lancieren. Alle Informationen werden dann die Vorgaben des neuen Rechts reflektieren. Zudem werden Erläuterungen zu neuen Instrumenten, beispielsweise die Datenschutz-Folgenabschätzung, zur Verfügung stehen.
Die Kantone sind dabei, ihre Datenschutzgesetze an die neuen europäischen Datenschutzanforderungen anzupassen. Eine Übersicht über den Stand ihrer Anpassungsarbeiten ist auf der Website von privatim publiziert und wird periodisch nachgeführt.
Letzte Änderung 11.12.2023