27.03.2024 - Die Konferenz der kantonalen Polizei- und Justizdirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat eine Vernehmlassung zu einer Vereinbarung zum polizeilichen Datenaustausch durchgeführt (s. Link unten). Während sich der Beauftragte sowohl in der Vernehmlassung als auch in den Medien kritisch zu dieser Vereinbarung äusserte, sahen sich mehre Polizeikommandanten und auch die KKJPD veranlasst, die Kritik des EDÖB öffentlich zurückzuweisen.
Der Beauftragte begrüsst die öffentliche Diskussion zur interkantonalen Vereinbarung über den polizeilichen Datenaustausch und zur geplanten Beteiligung des Bundes
Die geplante Vereinbarung bezweckt die «Schaffung eines gemeinsamen Polizeidatenraums» mittels einer «Abfrageplattform». Über diese Plattform sollen einerseits die nicht bereits in nationale Polizeisysteme aufgenommenen Informationen über kantonspolizeilich erfasste Personen neu voraussetzungslos unter den kantonalen Korps über Onlineabfragen zugänglich gemacht werden. Heute ist dazu eine Einzelfallprüfung im Rahmen der Amtshilfe nötig. Interkantonal unmittelbar zugänglich gemacht würden damit gemäss der Vereinbarung u.a. auch verwaltungspolizeiliche Bewilligungen und Massnahmen oder polizeiliche Bagatellvorgänge wie Ruhestörungen. Über die in der Vereinbarung anderseits vorgesehene Beteiligung des Bundes würden dieselben Informationen sodann auch den Polizeiorganen des Bundes unmittelbar zugänglich. Diese befassen sich bislang schwergewichtig mit komplexen und schweren Straftaten und Sicherheitsgefährdungen.
Die geplante Vereinbarung würde zwangsläufig eine systemische Veränderung der polizeilichen Datenflüsse und Bearbeitungsbefugnisse auf allen Stufen des föderalen Staates herbeiführen (Gemeinden, Kantone, Bund). So auch beim Datenschutz, indem die Vereinbarung vorsieht, dass die Datenbearbeitung in der Abfrageplattform nach dem Datenschutzgesetz des Bundes und, falls sich Letzterer wie geplant daran beteiligt, unter der Aufsicht des EDÖB durchzuführen sei.
Aufgrund der einheitspolizeilichen Züge der auf eine Bundesbeteiligung abzielenden Gesamtarchitektur weist das Vorhaben ein hohes Potenzial für schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der Bevölkerung auf. Deren Tragweite lässt sich angesichts des offenen Wortlauts der von der KKJPD geplanten Vereinbarung indessen datenschutzrechtlich nur schwer abschätzen. Das gleiche gilt für die geplante Bundesbeteiligung, die darüber hinaus auf staats- und verfassungsrechtliche Bedenken stösst.
Der Beauftragte begrüsst, dass über das bedeutsame und auch aus seiner Sicht teilweise berechtigte Polizeivorhaben eine öffentliche Diskussion in Gang gekommen ist, die anlässlich der von der KKJPD angebotenen Gespräche zusammen mit den kantonalen Datenschutzbeauftragten vertieft werden soll.
Letzte Änderung 27.03.2024