04.08.2021 – Der EDÖB hat gegenüber der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) zur Frage der Zulässigkeit der Datenübermittlung von Schweizer Vermögensverwaltern an die US-Aufsichtsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben:
04.08.2021 - EDÖB nimmt zur Datenübermittlung an die United States Securities and Exchange Commission Stellung
Letzte Änderung 21.11.2023